Im Jahr 2019 wurde eine Studie in „The Lancet“ publiziert, die belegt, dass nach 25 Jahren noch 58 % aller Hüftprothesen und 82 % aller Knieprothesen nicht revidiert wurden. Wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um Prothesen handelt, die dann auch schon über 20 Jahre im Körper sind und dem Stand von vor 20 Jahren entsprechen, so ist dies ein beeindruckend gutes Ergebnis.
Es gibt Studien, die klar belegen, dass der über 70-Jährige mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn er primär endoprothetisch versorgt wird, keines Wechsels mehr bedarf, d.h. im Sinne der Qualität besonders zu beachten sind somit Patienten unter 70 Jahren. Es gibt verschiedene Materialien, insbesondere in der Hüftendoprothetik, die eine unterschiedliche Haltbarkeit versprechen. Im Fokus stehen hier insbesondere die Keramik-Keramik Gleitpaarung und die Gleitpaarung Keramik-hochvernetztes Polyethylen. Bei diesen Gleitpaarungen zeigt sich ein besonders geringer Abrieb. Die Abriebpartikel sind verantwortlich für die Haltbarkeit der Prothese. Die Fallpauschale kennt jedoch keinen jungen oder alten Patienten. Es gibt eine Summe für alle Patienten, ungeachtet dessen, was an Material verwandt wird oder werden sollte. Dies scheint nicht sinnvoll.
Weiterhin kommt hinzu, dass durch eine jährlich stattfindende – zum Teil bewusst ausgelöste – Senkung der Fallpauschalen mehr und mehr auf die Wahl und damit auf den Preis der Endoprothese geachtet werden muss. Je preiswerter ich einkaufe, desto wahrscheinlicher ist, dass ich keinen Verlust mit der Endoprothesenimplantation mache. Dies ist betriebswirtschaftlich möglicherweise sinnvoll, aber volkswirtschaftlicher Nonsens. Das Ziel müsste sein, gerade beim jüngeren Patienten, die beste und hochwertigste Prothese einzubauen, um Folgekosten zu vermeiden. Das Fallpauschalensystem beachtet diesen Umstand jedoch in keinster Weise, was durchaus in hohem Maße als kritikwürdig einzustufen ist. Seitens der Fachgesellschaft führen wir Zertifizierungsverfahren ein, wie z. B. EndoCert, wo auf Struktur- und Prozessqualität besonders geachtet wird und andererseits führt dann eine sinkende DRG dazu, dass hochwertige Gleitpaarungen im geringeren Maße eingesetzt werden. Dies kann nicht Sinn der Endoprothetik sein. Eine weitere Problematik ist die Berücksichtigung von Innovationen. Die Fallpauschale ist wenig innovativ, als Beispiel sei hier die Robotik im Rahmen der Knieendoprothetik genannt. Ein solcher Roboter verursacht einerseits hohe laufende Kosten und andererseits hohe Anschaffungskosten. Vorausgesetzt, dass die Robotik nun zu langfristig besseren Ergebnissen führt, so wäre es ratsam, diese auch besser zu honorieren und insbesondere auch die Anschaffung der entsprechenden Geräte zu subventionieren. Dies geschieht nicht und hat zur Folge, dass international eine deutliche Zunahme an Robotern festzustellen ist, die aber in Deutschland in dieser Dynamik nicht zu finden ist, was wiederum möglicherweise langfristig zu einer reduzierten Qualität führt.
Die Fallpauschale in Höhe von 6.000 – 7.500 Euro pro Implantation eines Hüft- oder Kniegelenkes ist aufgrund der zugrunde liegenden Systematik der DRG nur bei Standardversorgungen kostendeckend. Es bleibt im Moment kein Spielraum für Innovationen. Auch teure und personalintensive Zertifizierungen, wie z. B. EndoCert, die für eine hervorragende Struktur- und Prozessqualität stehen, laufen außerhalb des Budgets. Klinken, die den Weg zur Verbesserung der Qualität gehen, sind zumindest finanziell benachteiligt. Im Sinne einer langfristig gedachten Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsökonomie muss sich dies ändern und es müsste sich die DRG-Systematik schneller an aktuelle Entwicklungen anpassen, um qualitativ hochwertige Versorgungen langfristig vornehmen zu können.
Autoren
ist Präsident der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. und Ärztlicher Direktor des Herzogin Elisabeth Hospital in Braunschweig und Chefarzt der Orthopädischen Klinik.
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