Das Sozialgericht München hat den Medizinischen Dienst (MD) Bund per einstweiliger Anordnung verpflichtet, Aussagen des IGeL-Monitors gegen intraartikuläre Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose zu unterlassen und von der Website zu löschen. Unzulässig ist die Kernbotschaft „nützen nichts, können aber schaden“ und die schlechteste Bewertungsstufe „negativ“. Geklagt hatte ein Hersteller entsprechender Präparate.
Rechtlich wertet das Gericht die Negativ-Empfehlung als faktischen Grundrechtseingriff (funktionales Äquivalent) in die Berufsfreiheit der Hersteller (Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG). Dafür fehle dem MD Bund die gesetzliche Grundlage.
Auch inhaltlich sah das Gericht erhebliche Mängel der Bewertung. Der MD Bund habe die bloße „Nichterweislichkeit der Wirksamkeit“ unzulässig mit einem „Beweis der Nichtwirksamkeit“ gleichgesetzt — ein statistischer Fehlschluss. Die Schadensbehauptungen (schwere unerwünschte Ereignisse, „Herzbeschwerden“) stützten sich nahezu allein auf Pereira 2022, widersprächen der größeren Metaanalyse Miller 2021 und blendeten das eigentlich gravierende Risiko der septischen Arthritis sowie die Risiken der Behandlungsalternativen (NSAR, Opioide, Endoprothetik) aus.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren, nicht um ein rechtskräftiges Hauptsacheurteil.
Empfehlung für die Praxis: Klären Sie Ihre Patienten weiterhin ergebnisoffen auf, dass die Evidenz für einen Nutzen nicht schulmedizinisch erwiesen ist — aber die Behandlung ist damit nicht „widerlegt“ und die Erfahrungswerte aus der Praxis durchwegs positiv sind. Als individuelle Option bleibt Hyaloronsäure- Injektion insbesondere bei Patienten vertretbar, die NSAR/Opioide meiden müssen oder eine Endoprothese hinauszögern möchten. Dokumentieren Sie die Aufklärung (Selbstzahlerleistung, begrenzte Evidenz) sorgfältig.
Quelle: SG München, Beschluss v. 14.08.2026, Az. S 59 KR 167/26 ER
Veröffentlicht 03.09.2026
Autoren
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Seit 2010 ist sie Partnerin in der Kanzlei Messner Rechtsanwälte in Mainz und berät erfolgreich Unternehmen/Unternehmer im Gesundheitsmarkt.
