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	<title>Marcel Heinz, Autor bei sportärztezeitung</title>
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	<description>Sportmedizin für Ärzte, Therapeuten &#38; Trainer</description>
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	<title>Marcel Heinz, Autor bei sportärztezeitung</title>
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		<title>Cannabidiol (CBD)</title>
		<link>https://sportaerztezeitung.com/rubriken/kardiologie/4104/cannabidiol-cbd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marcel Heinz&#160;,&#160;Christian Kunath]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2020 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kardiologie]]></category>
		<category><![CDATA[04/19]]></category>
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					<description><![CDATA[Fragt man in der Fußgängerzone nach, was die Deutschen über Hanf wissen, so fällt zumindest jedem unter 60 ein, dass man ihn rauchen kann. Je nachdem, wen man fragt, wissen [...]]]></description>
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<p><strong>Fragt man in der Fußgängerzone nach, was die Deutschen über Hanf wissen, so fällt zumindest jedem unter 60 ein, dass man ihn rauchen kann. Je nachdem, wen man fragt, wissen einige noch, dass man daraus Seile, Papier und Kleidung fertigen kann. Überraschend selten kommt jedoch die Antwort, dass man daraus auch Cannabidiol-Produkte gewinnen kann.&nbsp;</strong></p>



<p>Eine relativ ungenaue Formulierung. Hanf ist eine Pflanzengattung und nicht jede Art eignet sich gleich gut zum „high werden“, Anziehen oder zum Beschreiben. Auf die genauen Unterschiede soll an dieser Stelle gar nicht eingegangen werden, jedoch soll hier ein Überblick gegeben werden, was Cannabidiole eigentlich sind.&nbsp;</p>



<p>Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid, welches wie Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird. Beide kommen stets zusammen in der Pflanze vor, unterscheiden sich jedoch je nach Zucht extrem im jeweils vorliegenden Anteil. Das THC hat psychotrope Effekte, während das CBD einen Teil davon antagonisiert und noch einige weitere Effekte auslöst [1]. Hierzu später mehr. In der Szene weiß man längst, dass das jeweilige Verhältnis der beiden Substanzen zueinander extreme Unterschiede im Rauscherleben ausmacht. In der internationalen Datenbank Dinafem finden sich über hundert verschiedene Pflanzensorten mit unterschiedlichen Verhältnissen der beiden Cannabinoide [2]. Um einmal zwei Extreme zu präsentieren: so gibt es Pflanzen, in denen der THC Gehalt 250-mal höher liegt als der des CBD und umgekehrt kann 40-mal mehr CBD als THC vorkommen. Nach chemischer Aufarbeitung kann das Verhältnis noch um ein 10-faches erhöht werden. Eine komplette Trennung der beiden Substanzen ist bei sogenannten CBD Isolaten oder Monopräparaten zwar möglich, hier gehen jedoch außer dem CBD sämtliche weitere Inhaltsstoffe verloren. Man sagt diesen Produkten deutlich geringere Effekte nach. CBD als Reinstoff unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetzt (BtMG). Jedoch müssen CBD haltige Produkte auf Basis von Cannabisextrakten entweder aus zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder aber der THC Gehalt darf 0,2 % in Deutschland nicht übersteigen [3]. Bei entsprechender Qualität sind z.B. auch im Rahmen von Verkehrs – oder Dopingkontrollen keine Probleme zu erwarten. Jedoch kann grade bei längerfristiger und natürlich auch exzessiver Einnahme das lipophile THC im Körper kumulieren. Außerdem kann je nach Produktqualität der Gehalt an THC deutlich höher liegen. Bereits im Februar 2015 warnte die FDA (Food and Drug Administration) davor, dass viele CBD Produkte aus unseriöseren Quellen deutliche Unterschiede in der Zusammensetzung aufweisen können [4]. In diesem Fall können tatsächlich relevante THC Dosen im Körper erreicht werden. Bekanntermaßen befindet sich CBD nicht mehr auf der WADA Liste verbo­tener Substanzen, wohl aber THC. Sportler, die regelmäßig getestet werden, sollten zwei Mal hinschauen, woher sie ihr Produkt beziehen oder aber vor und während Wettkämpfen auf CBD Isolate zurückgreifen.&nbsp;</p>



<p>Der Konsum erfolgt in der Regel als Öl oder als Kapsel über den Verdauungstrakt. Es kann auch als Liquid via E-Zigarette oder klassisch als Blüte geraucht werden. Weiterhin kann es in Kristallform verdampft und als Lotion oder Salbe auf die Haut aufgetragen werden. Obwohl die Datenlage deutlich dünner als beim THC ist, so konnte zum Teil im Tierversuch und zum Teil in klinischen Humanstudien anxiolytische, antipsychotische, antiemetische, neuroprotektive, antikonvulsive, sedative, analgetische und antiinflammatorische Wirkungen aufgezeigt werden [5, 6]. Diverse Interaktionen an Rezeptoren im Körper auch außerhalb des Cannabinoid Systems sind beschrieben und in klinischen Studien wurde es bereits erfolgreich bei Multipler Sklerose, Morbus Parkinson, Spastiken und therapierefraktären Epilepsien eingesetzt [7 – 9]. Auch konnte ein günstiger Effekt auf die Vasoneogenese in Tumoren und Tumorwachstum selbst nachgewiesen werden [10, 11]. Insbesondere schmerz – und entzündungslindernde Wirkung, aber auch die sedative und nicht zuletzt die anxiolytische sind für den Einsatz im Sport interessant. Gleichwohl bereits einige aktive und ehemalige Spitzensportler durch ihre Aussagen eine weite Verbreitung vermuten lassen, sind offizielle Daten hierzu rar gesät.&nbsp;</p>



<p>Die WHO stufte die Substanz in einem offiziellen Statement als sehr sicher ein und stützte sich hierbei auf Metastudien. Abhängigkeiten sind bisher keine beschrieben [12]. Auch die Nebenwirk­ungen scheinen überschaubar: leichte Somnolenz, Mundtrockenheit und passagere Hypotonie finden Erwähnung. Und das, obwohl die Dosen vor allem in den Studien zu Epilepsie deutlich über der empfohlenen Dosis für den alltäglichen Gebrauch lagen. In diesen Studien offenbarte sich jedoch auch, dass die Dosis für die gewünschten Wirkungen starken interindividuellen Schwankungen unterworfen ist [13]. Im Tierexperiment gibt es schwache Hinweise auf Gedächtnisstörungen und eine Beeinflussung der Plazentafunktion, sodass zumindest in der Schwangerschaft und während des Stillens vom Konsum abzuraten ist [14 – 16]. Die Verstoffwechselung erfolgt hauptsächlich über CYP2C19 und CYP3A4, sodass es hier zu Interaktionen mit anderen Medikamenten, die hier verstoffwechselt werden, kommen kann [17]. Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten diese auf mögliche Interaktionen prüfen, um Wirkverluste oder Wirkverstärkungen frühzeitig erkennen zu können.&nbsp;</p>



<p>Zusammengefasst kann CBD wahrscheinlich bei korrekt gewählter Indikation eine gute und relativ nebenwirkungsarme Alternative oder zumindest Unterstützung klassischer Schmerzmittel und anderer Substanzen sein. Aber, wie bereits erwähnt, sollte nicht jeder bedenkenlos zugreifen und es gibt von Thalidomid bis Heroin genug Beispiele für Substanzen, die anfänglich für harmlos gehalten wurden und sich das volle Nebenwirkungspotenzial erst mit der Zeit herauskristallisierte. Man findet kein schulmedizinisches Medikament, das so viele Wirkungen entfalten kann und dabei so wenig unerwünschte Nebenwirkungen hat. Der Teufel soll nicht an die Wand gemalt werden, aber man bezahlt die Ärzte nun einmal dafür, immer mit den schlimmeren Dingen zu rechnen. Zugegeben: es gibt einige klinische Studien und sowohl die Surveillance als auch der Informationsfluss damaliger Zeiten lassen sich mit heute nicht vergleichen. Dennoch muss jedem Konsumenten und insbesondere jedem Leistungssportler dazu geraten werden, sich hinreichend zu informieren und die genutzten Quellen auf Seriosität zu prüfen. Bestehen Unklarheiten, können der Sportmediziner und selbstredend auch der Apotheker weiterhelfen. Die Vertreiber solcher Substanzen mit wirtschaftlichen Bestreben haben sicherlich kein allzu großes Interesse daran, mögliche Nebenwirkungen publik zu machen. Unsere Zigarettenschachteln haben ihr schönes Aussehen ja nicht, weil sich die Tabakindustrie um unsere Gesundheit sorgt. Außerdem darf man doch einmal fragen, warum man bei uns nicht ohne Genehmigung Fischen darf, aber eine solche Substanz als Nahrungsergänzungsmittel und damit Lifestyle-­Produkt frei verkäuflich ist und so einen großen Teil der oben erwähnten Surveillance umgeht. Neben der Beratung muss es an dieser Stelle unsere Aufgabe als Ärzte und Apotheker sein gezielt unerwünschte Wirkungen zu eruieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Und das sagt der Anwalt</strong></h3>



<p>Aus rechtlicher Sicht ist die Einnahme von CBD in drei Bereichen von Bedeutung. Zunächst kann festgestellt werden, dass der Besitz therapeutischer Mengen des CBD-haltigen Produktes nicht zu einer Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz führt. In der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz ist CBD zum einen nicht erwähnt und auch bei höher dosierten Produkten mit höchstens 0,2% THC-Anteil ist aufgrund der geringen Menge des THC nicht mit einer Strafverfolgung&nbsp; zu rechnen. Bei der ärztlichen Verordnung sollte dennoch darauf geachtet werden, was selbstverständlich sein dürfte, dass hochwertige Produkte mit einem geringstmöglichen THC-Anteil verschrieben werden. Dies hat den Hintergrund, dass der Patient bei der Einnahme im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr in seiner Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt sein darf.&nbsp;</p>



<p>Somit ist insbesondere bei der regelmäßigen Einnahme auch höherer Dosierungen darauf zu achten, dass die Fahrtauglichkeit zwar infolge der Rauschunwirksamkeit nicht beeinträchtigt sein dürfte, jedoch auch körperliche Beeinträchtigungen jedweder Art die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können. Zwar verfügen die Fahrerlaubnisbehörden derzeit noch über wenige bis keine Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Einnahme CBD-haltiger Produkte durch Verkehrsteilnehmer. Hier wird das CBD-haltige Produkt jedoch so zu behandeln sein wie „medizinisch verordnetes Cannabis“ und es erfolgt eine Einzelfallprüfung des Betroffenen. Die rote Linie einer Fahrtauglichkeit ist jedoch immer dann überschritten, wenn der Verkehrsteilnehmer sich nachweislich vor Fahrtantritt oder während der Fahrt infolge der vorangegangenen Einnahme des Produktes körperlich unwohl fühlt und hierdurch ggfs. die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt wird.</p>



<p>Die bei der Polizei vorhandenen Drogen-Vortests reagieren aufgrund der allenfalls geringen Anteile von THC im Produkt nicht positiv auf vorangegangenen relevanten Betäubungsmittelkonsum. Der betroffene Verkehrsteilnehmer braucht auch gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle besten Gewissens keinerlei Angaben über vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln zu machen, zum einen wegen des Nemo-Tenetur-Grundsatzes, zum anderen wegen dem rauschunwirksamen CBD-haltigen Produktes. Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung gibt die Richtschnur für Fahruntauglichkeit vor und bezieht sich unter Ziffer 9 auf Cannabisprodukte und andere Betäubungsmittel. Sie ist jedoch nicht auf CBD-haltige Produkte anzuwenden. Da von dem jeweiligen Patienten erwartet werden kann, dass dieser keinen Missbrauch mit dem verschriebenen CBD-Produkt treibt, ist auch nicht zu erwarten, dass der Verlust der Fahrerlaubnis droht oder gar die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu befürchten ist.</p>



<p>Da derzeit in Deutschland erhältliche CBD-haltige Produkte auf Basis von Cannabisextrakten einen THC-Gehalt von 0,2 % nicht überschreiten dürfen, wird auch ein Drogenvortest bei einer Verkehrskontrolle nicht zu einem positiven Test führen und somit gar nicht erst den Verdacht einer Fahruntauglichkeit beim Verkehrsteilnehmer aufkommen lassen. Sollte der Patient dennoch aus anderen Gründen einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, ist aus vorgenannten Gründen auch eine Leistungsfreiheit des Versicherers nicht zu befürchten, wie es etwa bei alkoholisierten oder berauschten Unfallbeteiligten der Fall sein könnte. Weder aus den vertraglichen Obliegenheitsverpflichtungen gegenüber dem Versicherer, noch aus dem Versicherungsvertragsgesetz sind nach der derzeitigen Rechtslage negative Folgen für den Unfallbeteiligten, der zu Therapiezwecken ein qualitativ hochwertiges CBD-haltiges Produkt einnimmt, zu erwarten.</p>



<p><strong><em>Literatur</em></strong></p>



<p>[1] A. Thomas, G. L. Baillie, A. M. Phillips, R. K. Razdan, R. A. Ross, R. G. Pertwee: Cannabidiol<br>displays unexpectedly high potency as an antagonist of CB1 and CB2 receptor agonists in vitro.<br>In: Br. J. Pharmacol. 150, 5, 2007, S. 613–623, doi:10.1038/sj.bjp.0707133. PMID 17245363.<br>[2] https://www.dinafem.org/de/<br>[3] https://www.bfarm.de/SharedDocs/FAQs/DE/BtmGrundstoffeAMVV/Cannabis/cannabisfaq14.html<br>[4] https://www.fda.gov/news-events/public-health-focus/warning-letters-and-test-resultscannabidiol-related-products<br>[5] A. W. Zuardi, J. A. Crippa, J. E. Hallak, F. A. Moreira, F. S. Guimarães: Cannabidiol, a<br>Cannabis sativa constituent, as an antipsychotic drug. In: Braz. J. Med. Biol. Res. (Review) 39<br>(4), April 2006, S. 421–429. doi:10.1590/S0100-879X2006000400001. PMID 16612464.<br>[6] Franjo Grotenhermen: Endogene Cannabinoide und das Endocannabinoidsystem. In: von<br>Heyden M., Jungaberle H., Majić T. (eds) Handbuch Psychoaktive Substanzen. Springer<br>Reference Psychologie. Springer, Berlin, Heidelberg, 2018, pp 411-420, doi:10.1007/978-3-642-<br>55125-3_39, ISBN 978-3-642-55125-3<br>[7] Cunha J.M. · Carlini E.A. · Pereira A.E. · Ramos O.L. · Pimentel C. · Gagliardi R. · Sanvito W.L. ·<br>Lander N. · Mechoulam R.: Chronic Administration of Cannabidiol to Healthy Volunteers and<br>Epileptic Patients<br>[8] E. Ryberg, N. Larsson, S. Sjögren u. a.: The orphan receptor GPR55 is a novel cannabinoid<br>receptor. In: Br J Pharmacol., 2007, doi:10.1038/sj.bjp.0707460. PMID 17876302.<br>[9] Franjo Grotenhermen: Endogene Cannabinoide und das Endocannabinoidsystem. In: von<br>Heyden M., Jungaberle H., Majić T. (eds) Handbuch Psychoaktive Substanzen. Springer<br>Reference Psychologie. Springer, Berlin, Heidelberg, 2018, pp 411-420, doi:10.1007/978-3-642-<br>55125-3_39, ISBN 978-3-642-55125-3<br>[10] Ashutosh Shrivastava, Paula M. Kuzontkoski, Jerome E. Groopman and Anil Prasad:<br>Cannabidiol Induces Programmed Cell Death in Breast Cancer Cells by Coordinating the Crosstalk between Apoptosis and Autophagy<br>[11] Sean D. McAllister, Rigel T. Christian, Maxx P. Horowitz, Amaia Garcia and Pierre-Yves<br>Desprez DOI: 10.1158/1535-7163.MCT-07-0371 Published November 2007: Cannabidiol as a<br>novel inhibitor of Id-1 gene expression in aggressive breast cancer cells<br>[12] https://www.who.int/medicines/access/controlledsubstances/CannabidiolCriticalReview.pdf<br>[13] Cannabidiol in patients with treatment-resistant epilepsy: an open-label interventional<br>trial. Author The Lancet Neurology Volume 15, Issue 3, March 2016, Pages 270-278<br>[14] Caffeine protects against memory loss induced by high and non-anxiolytic dose of<br>cannabidiol in adult zebrafish (Danio rerio). Nazario, Antonioli R, Capiotti, Hallak, Zuardi,<br>Crippa, Bonan, da Silva.<br>[15] Cannabidiol changes P-gp and BCRP expression in trophoblast cell lines. Valeria<br>Feinshtein,corresponding author Offer Erez, Zvi Ben-Zvi, Noam Erez, Tamar Eshkoli, Boaz<br>Sheizaf, Eyal Sheiner, Mahmud Huleihel, and Gershon Holcberg<br>[16] https://www.fda.gov/consumers/consumer-updates/what-you-should-know-about-usingcannabis-including-cbd-when-pregnant-or-breastfeeding<br>[17] Identification of cytochrome P450 enzymes responsible for metabolism of cannabidiol by<br>human liver microsomes; Rongrong Jiang , Satoshi Yamaoria, Shuso Takeda, IkuoYamamoto,<br>Kazuhito Watanabe<br>[18] Drug–drug interaction between clobazam and cannabidiol in children with refractory<br>epilepsy; Alexandra L. Geffrey, Sarah F. Pollack, Patricia L. Bruno, Elizabeth A. Thiele</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Quo vadis CBD?</title>
		<link>https://sportaerztezeitung.com/rubriken/kardiologie/1667/quo-vadis-cbd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PD Dr. med. Felix Post,&#160;Ulrike Kallenberg&#160;,&#160;Marcel Heinz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2020 12:55:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kardiologie]]></category>
		<category><![CDATA[01/20]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach unserem Artikel zu Cannabidiol (CBD) in der letzten Ausgabe der sportärztezeitung (04/19) erreichte uns viel unterschiedliches Feedback. CBD ist ein Thema, das die Gemüter erregt. Und CBD ist ein [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Nach unserem Artikel zu Cannabidiol (CBD) in der letzten Ausgabe der sportärztezeitung (04/19) erreichte uns viel unterschiedliches Feedback. CBD ist ein Thema, das die Gemüter erregt. Und CBD ist ein Thema, das aktuell in die falsche Richtung zu kippen droht. </strong></p>



<p>Während die Forschung lange nicht abgeschlossen ist und vieles noch spekulativ ist, wird die Diskussion längst nicht mehr sachlich und rein wissenschaftlich geführt. So schadet sie der Substanz mehr, als dass sie der Substanz hilft. Vieles hiervon kann man auf die Frage reduzieren: „Was ist eigentlich CBD?“ Ist es ein Medikament? Ist es eine Droge? Ist es ein Nahrungsergänzungsmittel? Ist es eine Dopingsubstanz? Ist es überhaupt erlaubt? Ist CBD rezeptpflichtig? Oder ist es einfach nur legales Kiffen? So einfach die Frage ist, so schwer ist die Antwort.</p>



<p>Von den mehr als 100 Komponenten des Cannabis ist neben dem Tetrahydrocannabinol (THC) das Cannabidiol (CBD) die am besten untersuchte Substanz. Reines CBD hat keine halluzinogene Wirkung, da der THC-Anteil des Cannabis eliminiert wurde. Es bindet an CB<sub>1 </sub>und CB<sub>2</sub>-Rezeptoren und wirkt außerdem als Agonist am G-Protein gekoppelten Rezeptor GPR5S. CBD ist chemisch klar definiert und wirkt nachgewiesenermaßen antiepileptisch. Es bestehen mehrere medizinische Indikationen, für die eine Zulassung besteht und es ist somit verschreibungsfähig. So ist es z. B. bei Kindern oral für bestimmte Epilepsieformen zugelassen. Ferner bestehen weitere vermutete, aber noch nicht vollständig belegte Wirkungen. Diese umfassen analgetische, antipsychotische, anxiolytische, antiinflammatorische und antikarzinogene Wirkungen. Es wird als Zusatztherapie bei manchen Patienten mit Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Behandlungsgebiete werden aktuell beforscht, so z. B. der Einsatz bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Ebenfalls hat CBD einen Stellenwert in der Schmerzmedizin.</p>



<p>Damit könnte man CBD klar als Medikament definieren und schon stellt sich die Frage, ob es damit apotheken- oder gar verschreibungspflichtig ist. In einem Leserbrief wies uns ein Apotheker darauf hin, dass das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), also immerhin eine staatliche Behörde, auf seiner Homepage schreibt: „Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.“ Aus Sicht des BVL ist CBD also aktuell schlicht nicht verkehrsfähig; was jedoch nichts daran ändert, dass es aktuell leicht in Shops oder über das Internet in verschiedenen Konzentrationen und Qualitäten erworben werden kann, ohne dass diese Praxis abgemahnt würde. Dass alleine eine Apothekenpflicht den verantwortungsvollen Umgang verbessern würde, erscheint zwar erst logisch, trifft aber leider nicht zu. CBD ist zunächst einmal ein Markt, mit dem man viel Geld verdienen kann. In Darmstadt beispielsweise wird CBD mit dem Slogan beworben: „Kauf dein Gras nicht auf der Straße. Legales Cannabis gibt&#8217;s bei uns.“, oder es hängen große Poster vor Schulen: „Jetzt auch in Darmstadt: Legales Cannabis“. Verantwortungsvoll geht anders! Der Bezug zum Drogenkonsum wird hier bewusst hergestellt und CBD als „Life­stylesubstanz“ dargestellt. Dass es jetzt bereits einen Automaten in Darmstadt gibt, an dem man rund um die Uhr CBD-haltige Produkte (deren Hauptlogo eine Cannabispflanze ist) beziehen kann, könnte als Satire betrachtet werden, ist aber bereits Realität. Wenn man bei Youtube das Suchwort CBD eingibt, erscheint als erster Treffer: „CBD Selbstversuch: Legales Kiffen? Alles, was Du über CBD wissen must.“ Der Film hat aktuell &gt; 500.000 Zugriffe. CBD hat somit eine klare Positionierung im Markt bekommen und während die Mehrheit der Ärzteschaft mit dem Begriff immer noch nichts anfangen kann, informiert sich die Zielgruppe selbst über CBD bei Influencern, aber nicht bei Ärzten oder Apothekern.</p>



<p>Worauf wir zur zweiten Frage kommen. Ist CBD legales Kiffen? Die Antwort ist ein klares Jein! Als Kiffen bezeichnet man eigentlich den Gebrauch (oder Missbrauch) von Cannabis bzw. THC, dem anderen gut erforschten Bestandteil von Cannabis. THC ist klar als psychoaktive Substanz mit Suchtpotential definiert. Um den THC-Anteil sollten CBD-Produkte eigentlich bereinigt sein. In der Realität handelt es sich aber bei vielen frei verkäuflichen CBD-Ölen um Stoffgemische, die als Extrakt aus Hanfsamen gewonnen werden. Hierbei ist häufig ein mehr oder weniger großer THC-Anteil weiterhin nachweisbar ist. Das ist auch der Grund, weshalb die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) vor dem Einsatz von CBD im Leistungssport warnt. CBD ist aktuell zwar nicht als verbotene Substanz klassifiziert und somit kein Dopingmittel und prinzipiell erlaubt, es besteht jedoch nicht nur der begründete Verdacht, sondern es wurde bereits mehrfach nachgewiesen, dass Athleten, die CBD einnehmen, positiv auf THC getestet werden können. Bei THC handelt es sich allerdings um eine Substanz, die auf der Liste der verbotenen Substanzen der NADA steht. Ähnliche Risiken bestehen übrigens auch bezüglich der Fahrtüchtigkeit, wenn bei Fahrern bei einer Verkehrskontrolle oder nach Unfällen THC durch verunreinigtes CBD nachgewiesen wird.</p>



<p>Ist CBD ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM)? Definitiv nein. NEM substituieren in der Regel einen nachgewiesenen oder vermuteten Mangel, bzw. unterstützen den Organismus in Phasen eines erhöhten Bedarfs mit Substanzen oder Wirkstoffen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Omega-3-Fettsäure. Es ist bekannt, dass bei Sportlern ein erhöhter Omega-3-Bedarf besteht, bzw. häufig ein Omega-3-Mangel vorliegt. Hier ist eine Substitution therapeutisch oder prophylaktisch sinnvoll. Auch bei NEM ist der Übergang zu Medikamenten manchmal fließend und auch hier wächst der Markt in den letzten Jahren deutlich an. CBD gehört formal nicht in diesen Markt. Es sind beim Menschen keine CBD-Mangelzuständen bekannt, die substituiert werden sollten. Wie oben beschrieben, ist die Diskussion, ob es sich bei CBD um ein Nahrungsmittel oder ein Medikament handelt, nicht abgeschlossen und es ist durchaus möglich, dass die aktuell freie Verfügbarkeit von CBD zukünftig eingeschränkt werden wird.</p>



<p>CBD ist allerdings momentan eine Realität. Es wird von vielen Menschen und auch von Sportlern vielfach verwendet. Viele der nachgewiesenen oder postulierten Wirkungen sind potenziell auch für Sportler günstig und können die Regeneration fördern, bzw. den Stresslevel reduzieren. Die Einnahme von CBD steht für einige für einen bestimmten Lifestyle. Dies wird von vielen Vorbildern, Youtubern und Influencern propagiert. Influencer und Youtuber haben vielfach eine höhere Reichweite als Ärzte (und sind im Übrigen häufig viel besser als Ärzte über CBD informiert). Ärzte die Sportler betreuen, müssen sich deshalb, unabhängig davon, ob sie CBD empfehlen oder davon abraten, mit CBD auseinandersetzen. Sie müssen ihren Standpunkt erklären können und dies geht nur über eine Kenntnis der Fakten. Sollten Ärzte CBD empfehlen, so sollten sie nicht die Substanz alleine, sondern ein Produkt empfehlen, von dessen Qualität und Reinheit sie überzeugt sind. Außerdem sollte eine klare Abgrenzung von Drogenkonsum vorgenommen werden. „Kiffen light“ zu propagieren ist keine Aufgabe für Ärzte oder Apotheker.</p>
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